Kosten eines Werbespots

ARD-Werbetarife

Beim deutschen öffentlich-rechtlichen Sender ARD wird zwischen 12 Tarifzonen unterschieden.

Die Werbeeinschaltungen werden mit den gebuchten Zeiteinheiten verrechnet, wobei diese ein Mindestsendemaß von zehn Sekunden aufweisen müssen. Einschaltungen mit einer Sendedauer von mehr als 60 Sekunden bedürfen dabei einer gesonderten Vereinbarung. Ferner behält sich der ARD das Recht vor, im Umfeld von Übertragungen, also von Ereignissen, an denen in der Öffentlichkeit großes Interesse besteht, dementsprechende Aufschläge auf die oben genannten Preise vorzunehmen.

ORF-Werbetarife

Seit 1997 hat der ORF eine neue Preisgestaltung bei den Werbespots vorgenommen, die sich insbesondere an den Reichweiten der 12- bis 49-Jährigen konzentriert. Seit diesem Jahr werden auch unterschiedliche Tarife für die einzelnen Wochentage angeboten, dabei sind die Werbepreise in acht Tarifzonen saisonell gestaffelt. Ab 1.1. 2001 wurde die tägliche Sendedauer von TV-Werbespots um sieben Minuten erhöht. Damit wurde die Fernsehwerbung auch gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 5 Prozent günstiger.

(Hinweis: Die Preistabellen aus dem Jahr 2001 wurden entfernt)

Werbeverbote bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten

  • Unterschwellige Werbung: Sowohl im deutschen als auch im österreichischen Fernsehen sind der Einsatz von unterschwelliger Werbung und die Anwendung sublimaler Techniken grundsätzlich verboten.
  • Weiters gilt auch der Grundsatz, den Programminhalt strikt von der Werbung zu trennen. Was, wie bereits erwähnt, in der Praxis nicht immer durchgeführt wird.
  • Werbung darf nach Inhalt und Gestaltung nicht gegen Gesetze, wie insbesondere das Jugendschutzgesetz, Vorschriften über das Verbot der Tabakwerbung im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz sowie Werbebeschränkungen für Medikamente und Heilmittel im Heilmittelwerbegesetz, verstoßen.
  • Irreführung ist ebenfalls untersagt, sowie die Förderung von Verhaltensweisen, welche die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher sowie den Schutz der Umwelt gefährden.
  • Alkoholische Getränke: Bei der Werbung über alkoholische Getränke sind in Deutschland grundsätzlich die einschlägigen Empfehlungen des Werberates zu beachten. Dabei dürfen Wein, Sekt und Bier sehr wohl beworben werden. Der Werberat zeichnet unter anderem auch für Verhaltensregeln für Werbung mit und vor Kindern, im Werbefunk und Werbefernsehen verantwortlich.
  • Politische und religiöse Werbung: Als unzulässig gilt auch die Werbung politischer, religiöser oder weltanschaulicher Art.
  • Schleichwerbung: Diese Art der Werbung ist grundsätzlich verboten. Dabei gilt aber folgendes zu beachten: Die Darstellung von gewerblichen Waren oder deren Herstellern, von Dienstleistungen oder deren Anbietern außerhalb von Werbesendungen ist keine Schleichwerbung, wenn es aus überwiegend programmlich-dramaturgischen Gründung sowie zur Wahrnehmung von Informationspflichten erfolgt.


© by Claudia Reisinger, Texter|n in Wien